Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, den 28. Februar 2022, wird die Testpflicht in Schulen für bereits immunisierte Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Dazu zählen die vollständig geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler (gemäß §2 Abs.8 CoronaSchVO). Diese Schülerinnen und Schüler können weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
Bitte nehmen Sie die vollständigen Informationen im folgenden Elternbrief zur Kenntnis.