Das KOBI-Schutzkonzept

Seit Frühjahr 2023 arbeiten wir am KOBI kontinuierlich an der Umsetzung eines institutionellen Schutzkonzeptes gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Dieses ist nach §42 Absatz 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für jede Schule verpflichtend vorgesehen. Unser Schutzkonzept soll Sorge dafür tragen, dass unsere Schule kein Tatort wird und unsere Schülerinnen und Schüler hier keine sexuelle Gewalt durch Erwachsene oder andere Kinder und Jugendliche erleben. Zudem wollen wir ein Kompetenz- und Schutzort sein, an dem Kinder und Jugendliche, die innerhalb oder außerhalb der Schule von sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind, unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung finden. 

Aktuelle Neuerungen im Erstellungsprozess werden regelmäßig auf dieser Seite veröffentlicht.